Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen der openForce Information Technology GesmbH,
Franzensbrückenstraße 5/5, 1020 Wien, Österreich, eingetragen im
Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 218366b (im
Folgenden „openForce“
oder „wir“).
Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners
werden hiermit ausgeschlossen.
Angebote und Vertragsform
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verpflichten uns
nicht zur Leistung.
Sofern
nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind unsere
Kostenvoranschläge unverbindlich und ohne Gewähr.
Sofern
nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind Verträge, die diesen
AGB unterliegen, Dienstleistungsverträge im Sinne der §§ 1153 ff
ABGB und schulden wir bei der Erbringung der Leistung daher
redliches Bemühen.
Rechteeinräumung
Sämtliche
Rechte an den erbrachten Leistungen und den im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erstellten Werken, einschließlich Software,
(im Folgenden „Software“)
behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des für die
Software vereinbarten Entgelts vor.
Erst
mit vollständiger Bezahlung des in Punkt 3.1
beschriebenen Entgelts erwirbt der Vertragspartner die vereinbarten
Rechte an der Software.
Soweit
nicht anders vereinbart, gewähren wir dem Vertragspartner ein
nicht übertragbares, nicht sub-lizenzierbares und nicht
ausschließliches Recht, die Software für eigene Zwecke im Rahmen
des eigenen Unternehmens zu nutzen.
Werden
bei der Erstellung der Software Werke von Dritten genutzt,
insbesondere Open Source-Software, gelten die diesen Werken
zugrunde liegenden Lizenzbedingungen.
Mitwirkungspflichten
Der
Vertragspartner verpflichtet sich, uns bei der Erbringung der
vereinbarten Leistungen im jeweils erforderlichen Ausmaß nach
besten Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner wird
sicherstellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten
Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und
unentgeltlich erbracht werden sowie dass alle organisatorischen
Voraussetzungen im Betrieb des Vertragspartners geschaffen werden.
Durch
die Mitwirkung des Vertragspartners bei der Herstellung der
Software erwirbt dieser keine Rechte an der Software.
Subauftragnehmer
Wir
sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ganz
oder teilweise Dritter zu bedienen.
Entgelt und Preise
Alle
Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Soweit
nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung unserer Leistung
nach Aufwand und nach Maßgabe der unterstehenden Bestimmungen.
Der
Arbeitsaufwand wird zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnet.
Sofern keine Stundensätze vereinbart wurden, gilt ein Stundensatz
von
EUR 125,-.
Die
Verrechnung des Arbeitsaufwands erfolgt für jeden unserer
Mitarbeiter nach einer 15-Minuten-Taktung, wonach ein Viertel des
Stundensatzes für jede angefangene 15-Minuten-Einheit verrechnet
wird.
Überschreitungen
eines vertraglich vereinbarten Zeitaufwands, der nicht von uns zu
vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall verrechnet.
Wegzeiten
gelten als Arbeitszeit. Reisekosten, einschließlich Kosten für
Unterkunft, Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder sowie Nebenkosten
werden vom Vertragspartner nach entsprechender Rechnungslegung
erstattet.
Unterbleibt
die Leistung durch Umstände, die auf Seite des Vertragspartners
liegen, bleibt unser Entgeltanspruch unberührt. § 1168 Abs. 1
Satz 1 Halbsatz 2 ABGB gilt nicht.
Wertsicherungsklausel
Es
wird ausdrücklich Wertbeständigkeit aller Preise vereinbart. Als
Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient die im
Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und
Informationstechnik vereinbarte festgelegte
IST-Gehaltsanpassung. Die Anpassung erfolgt mit 1. Jänner eines
Kalenderjahres.
Zahlung
Zahlungen
sind binnen 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung spesenfrei an das
von uns bekanntgegebene Bankkonto zu leisten (einlangend). Im
Verzugsfall sind unsere Forderungen mit jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen, sofern wir nicht einen
höheren Verzugsschaden nachweisen.
Geheimhaltung
Die
Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen betreffend die
jeweils andere Partei, die ihnen im Zuge einer diesen AGB
unterliegenden Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng
vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung dieser
Geschäftsbeziehung zu nutzen.
Die
vorstehenden Verpflichtungen beziehen sich nicht auf Informationen,
welche im Zeitpunkt ihrer Kenntniserlangung durch eine der Parteien
oder der Allgemeinheit bereits bekannt waren oder später ohne
Zutun und ohne Vertragsverletzung dieser Partei allgemein bekannt
geworden sind.
Abwerbeverbot
Der Vertragspartner verpflichtet sich, es zu unterlassen, Mitarbeiter
von openForce während der Dauer des Angestelltenverhältnisses und
darüber hinaus sechs Monate nach Beendigung des
Angestelltenverhältnisses mittelbar oder unmittelbar abzuwerben,
anzustellen oder auf sonstige Weise zu beschäftigen, es sei denn
openForce hat vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt.
Für den Fall eines Verstoßes gegen dieses Abwerbeverbots verpflichtet
sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe in Höhe von drei
Bruttomonatsgehälter des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. Der
für die Ermittlung der Höhe der Bruttomonatsgehälter relevante
Zeitpunkt ist der Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitarbeiters.
Haftung und Gewährleistung
Wir
haften für krass-grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für
schuldhaft verursachte Personenschäden. Sonstige Haftung ist
ausgeschlossen.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Als
Gewährleistungsbehelf steht ausschließlich das Recht auf
Verbesserung zu.
Den
Vertragspartner trifft hinsichtlich aller Leistungsergebnisse,
einschließlich der Software, eine Rügeobliegenheit nach § 377
UGB. Das Unterlassen der Mängelrüge führt zu den Rechtsfolgen
des § 377 Abs. 2 UGB. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie
reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier
Wochen ab Abnahme der Software schriftlich erfolgen.
Sonstiges
Für
Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB sowie
Verträgen, die diesen AGB unterliegen, wird die ausschließliche
Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich
zuständigen Gerichts vereinbart.
Auf
diese AGB sowie Verträge, die diesen AGB unterliegen, findet
österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen
und des UN-Kaufrechts Anwendung.
Jegliche
Änderungen dieser AGB sowie eines Vertrages, der diesen AGB
unterliegt, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form
erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformgebot.
Wenn
eine Bestimmung eines Vertrags, der diesen AGB unterliegt,
einschließlich den Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt
wird oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung soweit
gesetzlich zulässig durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten
kommen.